Opt-in / Zustimmung des Kunden

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Ausdrückliche Einwilligung einer Person, in der Regel eines Kunden, in die Verwendung ihrer Daten. Es ist wichtig, dass die Person, die ihr Einverständnis gibt, vorab über die beabsichtigte Verwendung der Daten informiert wird. Jede weitere Verwendung erfordert eine gesonderte Anfrage für ein neues Opt-in. Außerdem dürfen nur die im Opt-in-Text angegebenen Geschäftsbereiche auf die Daten zugreifen und sie verarbeiten. Wenn das Opt-in beispielsweise für die Telekom Deutschland gilt, ist T-Mobile Austria nicht berechtigt, die Daten zu lesen oder zu verarbeiten. In der Regel wird ein Opt-in in schriftlicher Form eingeholt. Es wird empfohlen, sich bei der Abfassung des Opt-In-Textes von der Rechtsabteilung beraten zu lassen. Hinweis: In Deutschland ist das entsprechende Gesetz § 4a BDSG."

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