Nationale E-Government-Strategie

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Am 24. September 2010 hat der IT-Planungsrat die Nationale E-Government-Strategie (NEGS) verabschiedet. Dies war das erste gemeinsame Abkommen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden darüber, wie die elektronische Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten über das Internet weiterentwickelt werden soll. Die NEGS definiert sechs zentrale Ziele, an denen sich zukünftige Projekte ausrichten werden. Dazu gehören unter anderem die Fokussierung auf den Nutzen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung, die Steigerung der Effizienz staatlichen Handelns, Transparenz in Bezug auf Daten und Abläufe, Datenschutz sowie die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Online-Angebote des Staates. In der 6. Sitzung des IT-Planungsrats am 13. Oktober 2011 wurde ein Umsetzungskonzept beschlossen, das den Auf- und Ausbau einer serviceorientierten föderalen E-Government-Infrastruktur als eine der zentralen Maßnahmen umfasst.

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