Nutzungskontrolle

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Die Nutzungskontrolle konzentriert sich auf die Festlegung und Durchsetzung von Beschränkungen, wie Daten gehandhabt werden können (oder nicht), und nicht auf die Kontrolle des Datenzugriffs. Ihr Hauptziel ist es, die Anforderungen an die Datenverarbeitung, die so genannten Verpflichtungen, zu regeln. Im Gegensatz zur Zugangskontrolle, die sich mit der Gewährung oder Verweigerung des Zugangs zu Daten befasst, kommt die Nutzungskontrolle ins Spiel, nachdem der Zugang gewährt wurde, mit dem Ziel, sicherzustellen, dass die Einschränkungen der Datennutzung eingehalten werden. Das Ziel der Nutzungskontrolle besteht letztlich darin, Richtlinien mit den gemeinsam genutzten Daten zu verknüpfen.

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