Regelversorgung

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Der Begriff "Regelversorgung" stammt aus dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) und bezieht sich auf die zahnärztliche Behandlung mit Zahnersatz für gesetzlich Versicherte. Dabei wird die Regelversorgung als medizinisch angemessener, zweckmäßiger und wirtschaftlich vertretbarer Zahnersatz definiert. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherungen werden auf Basis dieser Regelversorgungen berechnet.

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